Förderung musikalischer Aus- und Fortbildung

[featured_image]
Download
Download is available until [expire_date]
  • Version
  • Download 66
  • Dateigrösse 49.72 KB
  • Datei-Anzahl 1
  • Erstellungsdatum 8. August 2022
  • Zuletzt aktualisiert 2. November 2022

Förderung musikalischer Aus- und Fortbildung

Nach der Auflösung der Kreismusikschule wird das Angebot zur musikalischen Ausbildung im Markt Röhrnbach über den Kulturverein und die Marktkapelle organisiert.

Der Musikunterricht wird von entsprechend geeigneten LehrerInnen in den Räumen der Josef-Eder-Halle bzw. der Grund- und Mittelschule "Am Goldenen Steig" gehalten. Der von der Verwaltung erstellte Entwurf von Richtlinien zur Förderung der musikalischen Instrumentalausbildung ab dem Schuljahr 2015/2016 fand die Zustimmung durch den Gemeinderat. Danach beträgt die Förderung 25 % der Unterrichtsgebühren, maximal 200 € pro Schülerin/Schüler und Schuljahr.

Voraussetzung ist, dass die Schülerin/der Schüler den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Röhrnbach hat und den Unterricht ein qualifizierter Musiklehrer gibt. Eine Auszahlung der Förderung kann nur auf der Grundlage von Abrechnungen erfolgen, die vom jeweiligen Musiklehrer bestätigt sind.