ALLGEMEINES
Der Markt Röhrnbach muss eine getrennte Abwassergebühr zum 01.01.2025 einführen, da die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes den Frischwassermaßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr mit den Entscheidungen vom 30.03.2003 und 17.02.2005 beanstandet hat. Mit der neuen Abwasserberechnung entspricht der Markt Röhrnbach den Anforderungen der Rechtsprechung.
WAS IST EINE GETRENNTE ABWASSERGEBÜHR?
Bisher wurden die gebührenfähigen Kosten der Abwasserbeseitigung über eine einheitliche Abwassergebühr auf die Gebührenschuldner umgelegt. Bei der getrennten Abwassergebühr werden dieselben Kosten getrennt der Schmutzwasserbeseitigung und der Niederschlagswasserbeseitigung zugeordnet.
Folglich wird die Abwassergebühr künftig in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr geteilt. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) berechnet, die Niederschlagswassergebühr nach der Anzahl der bebauten und befestigten Flächen in Quadratmeter (m²).
WAS MÜSSEN GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER TUN?
Zur Ermittlung der für die Errechnung der Niederschlagswassergebühr benötigten Flächen benötigt der Markt Röhrnbach die Mithilfe der Grundstückseigentümer. Diese erhalten ab 02.09.2024 Unterlagen über die Einstufung ihres Grundstückes. Sollte die getroffene Annahme über die Einstufung des jeweiligen Grundstücks nicht zutreffen, können die betroffenen Eigentümer einen Änderungsantrag stellen.
INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN
WO KANN MAN SICH INFORMIEREN?
Für Fragen und praktische Hilfestellung werden Termine organisiert, wo Bürger und Bürgerinnen sich persönlich beraten lassen können.
Diese Termine lauten wie folgt:
- 12.09.2024: Bürgerinformationsveranstaltung in der Josef-Eder-Halle
- 16.09.2024 – 27.09.2024: Bürgerwochen
Im Rahmen der Bürgerwochen haben Grundstückseigentümer die Möglichkeit, ihre persönlichen Fragen an die Mitarbeiter des Marktes Röhrnbach zu richten.
Weiterhin wird eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter 08582 9609-24 zu erreichen.
INFORMATIONSMATERIAL
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgenden Links/Downloadlinks:
Rechtsgrundlagen: https://www.lfu.bayern.de/wasser/ben/index.htm
Bürgerinformationsbroschüre:
Informationsbroschüre Abwassersplitting
Informationstext:
Informations-/Pressetext Abwassersplitting
Bürgerinformationsveranstaltung: