Gemeinderatverwaltung mit Terminvereinbarung wieder geöffnet

Das Röhrnbacher Rathaus ist ab Mittwoch, 6. Mai 2020, mit Terminvereinbarung für den Parteiverkehr geöffnet – allerdings unter Einschränkungen.

Nachdem lt. Beschluss des Ministerrates das Verlassen der Wohnung bis 10. Mai nur mit einem triftigen Grund erlaubt ist, aber auch weitere Lockerungen vorgesehen sind, hat sich auch der Markt Röhrnbach dazu entschlossen, ab Mitte dieser Woche die Rathaustüren zu den gewohnten Amtszeiten zu öffnen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass dies grundsätzlich nur Behördengänge, die eine persönliche Vorsprache erfordern (z. B. Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses und deren Abholung) betrifft. Angelegenheiten, die telefonisch oder online über das Bürgerservice-Portal möglich sind, müssen weiterhin kontaktlos geschehen. Es ist zweckmäßig, vor dem Behördengang den Ansprechpartner im Rathaus (Tel. 08582 9609-0) zu kontaktieren.

Hingewiesen wird zudem, dass sich die Besucher, die durch ein Hygienekonzept geschützt werden sollen, auch selbst an die allgemeinen Hygienemaßnahmen halten. Deshalb gilt: Beim Betreten des Rathauses einen Mund-Nasen-Schutz tragen und stets einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Ein Handdesinfektionsspender ist im Eingangsbereich bereitgestellt.

Bitte beachten Sie unseren Hygieneplan !

Alle Veranstaltungen in der Marktgemeinde Röhrnbach sind bis auf weiteres abgesagt.

Die Grund- und Mittelschule am Goldenen Steig mit Ganztagsschule ist noch geschlossen (Ausnahmen siehe Homepage: www.gms-roehrnbach.de)

Geschlossen ist das Kinderhaus „St. Michael“, Röhrnbach und der Kindergarten „St. Josef“, Kumreut.
Hier ist für begründete Einzelfälle eine Betreuung vorgesehen.
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