Abschaffung Kinderreisepass
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271 veröffentlicht.
Wir möchten schnellstmöglich darauf aufmerksam machen, dass damit der Kinderreisepass zum 01.01.2024 (vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes) abgeschafft wird.
Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt unberührt.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind—wie auch die Eltern—einen regulären Reisepass.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen (vgl. Nr. 1.1.2 PassVwV).
Weitere Informationen zum Thema Reisepass können unter folgenden Links abgerufen werden:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText4
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html;jsessionid=0948E8BACA82448237F635DE7F3AB9D0.2_cid378#f16125490