Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt im April

Das Einwohnermeldeamt Röhrnbach ist im April urlaubsbedingt an folgenden Tagen wie folgt besetzt.

Dienstag 01.04.2025

(nur für dringende begründete Fälle – Zimmer E2)

Mittwoch 02.04.2025

von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

(Nachmittag nur für dringende begründete Fälle – Zimmer E2)

Donnerstag 03.04.2025

(nur für dringende begründete Fälle – Zimmer E2)

Dienstag 08.04.2025

(geschlossen)

Mittwoch 09.04.2025

von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

(Nachmittag nur für dringende begründete Fälle – Zimmer E2)

Freitag 11.04.2025

(nur für dringende begründete Fälle – Zimmer E2)

 

An allen anderen Tagen sind wir wie gewohnt für Sie da.

Wir bitten um Verständnis.

Wahlergebnisse zur Bundestagwahl 2025

Die Ergebnisse der Bundestagswahl für den Wahlkreis Deggendorf finden Sie im Laufe des Wahlabends unter:

https://www.landkreis-deggendorf.de/landkreis/wahlen/bundestagswahl2025/

Fischen für Kinder und Jugendliche

Fischen für Kinder und Jugendliche

Nach den Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und der zugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayFiG) mit Wirkung vom 1. Januar 2025 gelten aktuell folgende Vorgaben für Kinder und Jugendliche, die die Fischerei ausüben wollen:

 

  • Der Jugendfischereischein ist abgeschafft. Alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG). Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz. Die Jugendlichen müssen keine Fischereiabgabe entrichten. Weiterhin erforderlich ist wie bisher eine gesonderte zivilrechtliche Erlaubnis des minderjährigen Fischers, am konkreten Gewässer zu fischen (z. B. ein Erlaubnisschein, „Angelkarte“).

 

  • Kinder und Jugendliche können auch weiterhin an die Fischerei herangeführt werden durch einen volljährigen Fischereischeininhaber („Schnupperangeln“, dies gilt vorläufig für Kinder unter 14 Jahren). Sie angeln dann nicht eigenständig. Daher benötigen sie keinen eigenen Erlaubnisschein, dürfen aber auch keine eigene Handangel benutzen. Der Fischereischeininhaber darf mit maximal 2 Handangeln fischen (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG). Auch hier ist der Fischereischeininhaber wie bisher verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher fischereilicher Regelungen. Dem Kind dürfen nur Handlungen überlassen werden, für die es seinem Alter und seiner persönlichen Reife, Einsichts- und Handlungsfähigkeit nach fähig ist. Kinder dürfen nicht tätig werden beim Abködern, Betäuben oder Töten eines lebenden Fisches.

 

  • Bei einer Kontrolle am Gewässer durch Fischereiaufseher ist im Zweifel das Alter des Jugendlichen durch einen geeigneten Ausweis nachzuweisen (z. B. Personalausweis, Schülerausweis mit Lichtbild).

 

  • Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen.

 

 

Anmeldetage Kinderhaus St. Michael Röhrnbach

Begegnungswochenende der Partnergemeinden Großarl und Röhrnbach

Neue Mobilnummer 1. Bürgermeister Leonhard Meier

Informationen zum Abwassersplitting

Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,

der Markt Röhrnbach muss aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes eine getrennte Abwassergebühr  einführen.

Damit Sie sich umfangreich informieren und etwaige Rückfragen geklärt werden können, werden in den nächsten Wochen mehrere Termine stattfinden. Die Informationen zum Abwassersplitting und zu den Terminen sind unter folgendem Link abrufbar: https://marktroehrnbach.de/abwassersplitting/

Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 63

Hier finden Sie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 63

Erhöhung der Reisepassgebühr

Ab dem 01. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €.